3. Kosten des ÖGE-Gütesiegel
3.1. Allgemeine Bedingungen
- Sämtliche, im Zuge des ÖGE-Gütesiegelverfahrens anfallenden Kosten werden ohne Mehrwertsteuer verrechnet.
- Die Kosten, die im Zuge des Gütesiegelverfahrens anfallen, werden nach Abschluss des Gütesiegelverfahrens dem Unternehmen in Rechnung gestellt.
- Das Unternehmen verpflichtet sich, das geforderte Entgelt innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungseingang ohne Abzug vollständig zu begleichen.
3.2. Verwaltungspauschale
Die jährlich zu entrichtende Verwaltungspauschale beinhaltet den Kostenersatz für sämtliche Kanzleiarbeiten, die im Zuge des ÖGE-Gütesiegelverfahrens anfallen inkl. jener für die Bewertung von Werbematerialien des Unternehmens, in denen Bezug auf das ÖGE-Gütesiegel genommen wird.
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Verwaltungspauschale |
je Produktionsküche |
€ 300 |
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Verwaltungspauschale |
je Regenerierküche |
€ 30 |
3.3. Nährwertberechnung im Rahmen einer Teilverpflegung für eine Menülinie
Nährwertberechnungsdaten werden vom Unternehmen unter Verwendung der Ernährungssoftware DGEEXPERT und/oder nut.s nutritional.software bereitgestellt:
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Nährwertberechnung inkl. Plausibilitätsprüfung |
4 Wochenspeisenplan |
€ 1200 |
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Nährwertberechnung inkl. Plausibilitätsprüfung |
jede weitere Woche |
€ 300 |
Der Mehraufwand für andere Ernährungssoftware wird je nach Prüfaufwand verrechnet.
3.4. Nährwertberechnung im Rahmen einer Vollverpflegung für eine Menülinie
Nährwertberechnungsdaten werden vom Unternehmen unter Verwendung der Ernährungssoftware DGEEXPERT und/oder nut.s nutritional.software bereitgestellt.
| Nährwertberechnung inkl. Plausibilitätsprüfung | 4 Wochenspeiseplan | € 1700 |
| Nährwertberechnung inkl. Plausibilitätsprüfung | jede weitere Woche | € 450 |
Der Mehraufwand für andere Ernährungssoftware wird je nach Prüfaufwand verrechnet.
3.5. Durchführung eines Audits
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Durchführung eines Audits inkl. Vor- und Nachbereitung und Erstellung eines Auditberichtes |
€ 650 |
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Kostenersatz für Unterkunft vor Ort, Bahnfahrt II. Klasse bzw. Fahrtkostenentschädigung in der Höhe von € 0,42/km für Hin- und Rückfahrt werden dem Unternehmen in Rechnung gestellt. |
Gemäß Beläge des Auditors/ der Auditorin |
Stand: 03/2021
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